Veranstaltungsbedingungen für Fachausstellung & Sponsoring
(Stand: Dezember 2020)
Die OeGHO Akademie für Aus- und Fortbildung GmbH (in der Folge: OeGHO GmbH) erbringt sämtliche Leistungen, welcher Art auch immer, im Zusammenhang mit von ihr veranstalteten (medizinischen) Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Kongressen und/oder Messen (in der Folge: Veranstaltung [-en]) ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
- Geltung
1.1. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen. Alle (insbesondere von diesen Bedingungen abweichenden) Vereinbarungen im Rechtsverhältnis zwischen Kunden und OeGHO GmbH sind schriftlich abzuschließen; ungeachtet dessen behalten die vorliegenden Bedingungen jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
1.2. OeGHO GmbH behält sich vor, die Veranstaltung nötigenfalls zu stornieren, zu verlegen oder zu verkürzen. Solche Änderungen des Veranstaltungstermins oder der Dauer berechtigen den Kunden weder zur Preisminderung, noch zur Wandlung/zum Rücktritt vom Vertrag, noch zum Schadenersatz. OeGHO GmbH erstattet bei Absage der Veranstaltung jedoch die bereits vom Kunden geleisteten Zahlungen, abzüglich der der OeGHO GmbH bereits entstandenen Kosten, zurück.
1.3. OeGHO GmbH sind Änderungen des Veranstaltungsprogrammes jederzeit gestattet und berechtigen nicht zu einem von Punkt 1.2. oben abweichenden Storno bzw. nicht zu Entschädigungsansprüchen.
1.4. Die in diesen Vertragsbedingungen dem Kunden von OeGHO GmbH zur Verfügung gestellten Flächen vorgesehene Regelungen gelten in gleicher Weise für allfällige dem Kunden von OeGHO GmbH weiters zur Verfügung gestellten Veranstaltungseinrichtungen (einschließlich Ausstellungskojen/Stände), Veranstaltungsräumen und Veranstaltungszeiten (Time Slots).
- Vertragsabschluss
2.1. Bestellungen/Aufträge werden erst aufgrund der schriftlichen Auftragsbestätigung auch für uns verbindlich. Bis dahin sind sämtliche Angebote freibleibend und unverbindlich. Durch die Übergabe/Übermittlung von Informationen über die Veranstaltung und/oder Anmeldeformulare wird für den Kunden kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung begründet. OeGHO GmbH behält sich das Recht vor, die Teilnahme von Kunden/den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2. Nur rechtzeitige, schriftliche, vollständige und rechtsgültig unterfertigte Anmeldungen werden von OeGHO GmbH bearbeitet.
2.3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf bestimmte, von ihm gewünschte Sponsoring-Items/Plätze für seine Teilnahme an der Veranstaltung. Diesbezüglich vom Kunden formulierte Bedingungen gelten als nicht beigesetzt. OeGHO GmbH wird sich bemühen, derartige Wünsche nach Maßgabe der faktischen Möglichkeiten zu berücksichtigen, behält sich jedoch das Recht vor, dem Kunden anderwärtige (auch anders dimensionierte) Sponsoring-Items anzubieten/Flächen zuzuweisen und/oder räumliche Veränderungen (einschließlich der Zugangsmöglichkeiten) vorzunehmen. Jeglicher Tausch der dem Kunden zur Verfügung gestellten Flächen bedarf der vorab schriftlich zu erteilenden Zustimmung der OeGHO GmbH.
2.4. Für den Fall, dass OeGHO GmbH und/oder ein Betreiber, aus welchen Gründen auch immer, die bereits gebuchte Anzahl und Art von Veranstaltungsräumen nicht zur Verfügung hat, behält sich OeGHO GmbH das Recht vor, die Veranstaltung in eine andere Veranstaltungslocation mit gleichwertigen Räumen mit ähnlicher Kapazität zu verlegen.
- Benützungsregelung
3.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtlichen Anordnungen der OeGHO GmbH (gem. Industrieunterlagen und/oder -dossier bzw. Ausstellerhandbuch), insbesondere auch über Verwendung und Ausgestaltung der ihm von OeGHO GmbH zur Verfügung gestellten Flächen und der darauf vom Kunden selbst errichteten Veranstaltungseinrichtungen (einschließlich Ausstellungskojen, Stände) unverzüglich Folge zu leisten; widrigenfalls ist OeGHO GmbH berechtigt, auf Kosten des Kunden entsprechende (Ersatz-)Maßnahmen zu treffen. Darüber hinaus ist OeGHO GmbH berechtigt, Kunden bei trotz Abmahnung fortgesetztem Zuwiderhandeln gegen wesentliche Anordnungen der OeGHO GmbH mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen (in diesem Fall ist das vereinbarte Entgelt abzugsfrei zu bezahlen und der Kunde hat keine Ansprüche, welcher Art auch immer, im Zusammenhang mit seinem Ausschluss von der Veranstaltung).
3.2. Die Benützung der dem Kunden von OeGHO GmbH zur Verfügung gestellten Flächen und Räumlichkeiten sowie der übrigen Flächen des Veranstaltungsortes ist dem Kunden nur während der ihm von OeGHO GmbH bekannt gegebenen Veranstaltungszeiten gestattet. Die Nutzung zu anderen Zeiten bedarf der vorab schriftlich zu erteilenden Zustimmung der OeGHO GmbH.
Der fertige Aufbau eigener Veranstaltungseinrichtungen des Kunden (einschließlich Ausstellungskojen/Ständen) hat ausschließlich während der dem Kunden von OeGHO GmbH bekanntgegebenen Zeiten zu erfolgen. Sofern derartige Veranstaltungseinrichtungen des Kunden während dieser Zeiten nicht vollständig errichtet werden, ist OeGHO GmbH berechtigt die betreffenden Flächen Dritten zur Verfügung zu stellen, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche, welcher Art auch immer, entstehen. Darüber hinaus ist OeGHO GmbH berechtigt, dem Kunden einen durch den Verzug des Kunden entstandenen Ausfallschaden zu verrechnen. Dies gilt sinngemäß auch für den Abbau der vom Kunden selbst errichteten Veranstaltungseinrichtungen.
3.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die ihm zur Verfügung gestellten Flächen (einschließlich Ausstellungskojen/Ständen) während der ihm von OeGHO GmbH bekannt gegebenen Veranstaltungszeiten durchgehend mit Personal des Kunden (bzw. vom Kunden beauftragten Personal) besetzt sind.
3.4. Auf den dem Kunden von OeGHO GmbH im Rahmen einer Veranstaltung zur Verfügung gestellten Flächen (einschließlich Ausstellungskojen/Ständen) darf der Kunden ausschließlich eigene Waren/Leistungen bewerben/darüber informieren. Jede (auch nur teilweise) Weitergabe der dem Kunden von OeGHO GmbH zur Verfügung gestellten Flächen/Einrichtungen an Dritte, sowie die Bewerbung von Waren/Dienstleistungen Dritter, bedarf der vorab schriftlich zu erteilenden Zustimmung der OeGHO GmbH. Die Verwendung der dem Kunden von OeGHO GmbH im Rahmen einer Veranstaltung zur Verfügung gestellten Flächen (einschließlich Ausstellungskojen/Ständen) für den Verkauf von Waren/Leistungen bedarf der vorab schriftlich zu erteilenden Zustimmung der OeGHO GmbH. Vertreter der OeGHO GmbH sind jederzeit berechtigt, die Flächen und Einrichtungen des Kunden zu betreten.
3.5. Die Benützung anderer als der dem Kunden von OeGHO GmbH zugewiesenen Flächen (z. B. zum Zwecke der Verteilung von Werbe-/Informationsmaterial oder andere Werbe-/Informationsmaßnahmen) bedarf der vorab schriftlich zu erteilenden Zustimmung der OeGHO GmbH. Fußböden und Wände des Veranstaltungsortes sowie sämtliche allgemeinen, dem Kunden nicht zur Verfügung gestellten Flächen (einschließlich Stiegen und Lagerplätzen) sind schonend zu benützen und nach Beendigung der Veranstaltung im gleichen Zustand zurückzustellen, in dem sie übernommen wurden (Beschädigungen der Wände, insbesondere durch Nägel oder Haken, Beschädigungen der Böden, insbesondere durch Verschieben von Lasten, sind vom Kunden zu verhindern). Das Verbringen von besonders schweren Lasten, die Fundamente oder eigene Einrichtungen benötigen, bedarf ebenso der vorab schriftlich zu erteilenden Zustimmung der OeGHO GmbH, wie die Installation von eigenen Leitungen oder die Benützung von Raumdecken (z. B. zum Abhängen von Standkonstruktionen).
3.6. Das Zeigen von Filmen, die Abgabe von Proben, sowie das Abhalten von (Werbe-)Vorträgen bedürfen jeweils der vorab schriftlich zu erteilenden Zustimmung der OeGHO GmbH.
3.7. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Errichtung eigener Veranstaltungseinrichtungen (einschließlich Ausstellungskojen/Stände) selbst über die am Veranstaltungsort herrschenden räumlichen Gegebenheiten und allfällige besondere Anordnungen der OeGHO GmbH/des Betreibers des Veranstaltungsortes zu informieren. Dies betrifft insbesondere Vorgaben zur Aufbauhöhe, der notwendigen Installationen und Belastungen. Über Verlangen hat der Kunde OeGHO GmbH Pläne, Skizzen und Farbangaben zur Genehmigung vorzulegen. Änderungsvorgaben der OeGHO GmbH, insbesondere, aufgrund von Sicherheitsvorschriften, technischer Anforderungen und/oder im Interesse eines einheitlichen Erscheinungsbildes, sind vom Kunden umzusetzen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm errichteten Veranstaltungseinrichtungen ansehnlich sind. Soweit nicht von OeGHO GmbH schriftlich anderwärtig bekannt gegeben, sind auch Außen- und Rückwände neutral zu gestalten/zu verkleiden.
3.8. Veränderungen an der dem Kunden von OeGHO GmbH zur Verfügung gestellten Fläche und/oder anderen Flächen des Veranstaltungsortes bedingen der vorab schriftlich zu erteilenden Zustimmung der OeGHO GmbH. Die dem Kunden von OeGHO GmbH zur Verfügung gestellten Flächen sind einzuhalten. Jede über diese Flächen hinausgehende Nutzung sowie jede Beeinträchtigung der Sicht auf andere Flächen (auch durch Beleuchtungsmaßnahmen) ist vom Kunden zu unterlassen.
3.9. Dem Kunden wird auf eigene Kosten ein Anschluss an das Stromnetz (230 Volt Wechselstrom) zur Verfügung gestellt, der vom Kunden ausschließlich zu benutzen ist. Für die Störungsfreiheit der Stromzuleitung leistet OeGHO GmbH keine Gewähr. Eigene Elektroinstallationen des Kunden bedürfen der vorab schriftlich zu erteilenden Zustimmung der OeGHO GmbH.
3.10. Für die Reinigung der dem Kunden von OeGHO GmbH zur Verfügung gestellten Flächen ist der Kunde selbst auf eigene Kosten verantwortlich. Verpackungsmaterial, welcher Art auch immer, ist vom Kunden unverzüglich auf eigene Kosten zu entfernen. Bei Beendigung der Veranstaltung ist die dem Kunden von OeGHO GmbH zur Verfügung gestellte Fläche, samt allfälligen weiteren Einrichtungen und anderen vom Kunden genutzten Flächen, an OeGHO GmbH zurückzustellen und geräumt von sämtlichen Fährnissen sowie gereinigt zu übergeben. Bei Verzug des Kunden ist OeGHO GmbH berechtigt, für die Dauer des Verzugs ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Zurückgelassene Fahrnisse können von OeGHO GmbH entsorgt und Schäden behoben werden; dies jeweils auf Kosten des Kunden und ohne dass dem Kunden daraus ein Anspruch, welcher Art auch immer, entsteht.
3.11. Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit seiner Nutzung der ihm von OeGHO GmbH zur Verfügung gestellten Fläche selbst verantwortlich. Dies schließt insbesondere wettbewerbs- und werberechtliche Vorschriften des Auftrittes des Kunden, als auch sämtliche Sicherheitsvorschriften am Veranstaltungsort (einschließlich feuerpolizeilicher Anordnungen) ein. Der Kunde hält OeGHO GmbH diesbezüglich schad- und klaglos.
- Entgelt
4.1. Die ausgewiesenen Gebühren werden in Euro (€) inkassiert und sind exkl. 20 % MwSt. sowie Abgaben. Rechnungen sind bis spätestens zum angegebenen Zahlungsziel zu begleichen; allfällige Rücküberweisungen an den Kunden werden gesammelt nach dem Veranstaltungstermin durchgeführt.
4.2. Der Kunde trägt, sofern anwendbar, die 1%-ige Vertragsgebühr vom Entgelt sowie alle sonstigen auf das Mietentgelt entfallenden Steuern, Gebühren und öffentlichen Abgaben (gem. § 33 TP 5 GebG) bzw. 5 % Werbeabgabe vom Entgelt auf div. Sponsoring-Items/Drucksorten.
4.3. Für alle im Rahmen einer Veranstaltung ausgewiesenen Gebühren gilt – im Falle, dass neue, höhere gesetzliche Abgaben eingeführt werden, werden diese dem Vertragspreis hinzugefügt.
- Auftragsänderungen/Storno
5.1. Änderungen des Auftrags-/Auftragsumfanges (insbesondere auch Reduktionen) bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
5.2. Nimmt der Kunde trotz Abschluss des Vertrages nicht an der Veranstaltung teil, hat er die Hälfte des vereinbarten Entgelts zu bezahlen, wenn ein schriftliches Storno spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn bei OeGHO GmbH einlangt. Bei späterem Storno bzw. Nichterscheinen bei der Veranstaltung ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen.
5.3. OeGHO GmbH behält sich das Recht vor, Ihre Buchung zu ändern bzw. zu stornieren, sollten geforderte Zahlungen nicht rechtzeitig bis zum Veranstaltungstermin mittels Überweisung einlangen
- Haftung
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Gehilfen, Beauftragten oder Besucher verursacht werden und hält OeGHO GmbH diesbezüglich klag- und schadlos. OeGHO GmbH versichert weder das Eigentum des Kunden, noch die von diesem eingebrachten Gegenstände oder Personen, die sich im Zusammenhang mit dem Kunden auf der Veranstaltung aufhalten. Der Kunde ist für die Versicherung sämtlicher von ihm eingebrachten Gegenstände, welcher Art auch immer, gegen sämtliche Schäden, welcher Art auch immer, selbst verantwortlich.
- Foto- und Filmaufnahmen
Mit der Abgabe einer Buchung erteilt der Kunde seine Einwilligung, dass von dem durch ihn vertretenen Unternehmen im Rahmen der Veranstaltung Fotos und/oder Videos angefertigt und durch OeGHO GmbH sowie OeGHO (Österreichische Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie), insbesondere für interne Zwecke, Präsentationen, Websiten und/oder Informationen an die Öffentlichkeit zur Veranstaltung verwendet und/oder ins Internet eingestellt und abrufbar gehalten sowie in gedruckte Informationsmaterialien aufgenommen werden dürfen.
Informationen im Internet sind weltweit zugänglich und können mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile über Sie erstellen lassen. Ins Internet gestellte Informationen, einschließlich Fotos, können kopiert und weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungs-Seite weiterhin andernorts aufzufinden sind.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Daten im Zusammenhang mit den Fotos über Landesgrenzen hinweg übertragen werden und von Dritten eingesehen werden können, die in Ländern ansässig sind, in denen unterschiedliche Datenschutzgesetze mit entsprechend unterschiedlichem Schutzniveau für persönliche Rechte im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Medien gelten, das nicht demjenigen in Österreich entspricht. Unabhängig davon, wo gegebenenfalls auf die Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Fotos, zugegriffen wird, erkennen die Teilnehmer an, dass OeGHO GmbH geschäftlich angemessene Maßnahmen zum Schutz der Daten ergreift, und die lokalen Gesetze und Vorschriften für die Datenerfassung und Datennutzung eingehalten werden.
Diese Einwilligung ist freiwillig; sie kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden, ohne dass deswegen Nachteile zu befürchten sind. Sie können diese Einwilligung zudem jederzeit in Textform gegenüber OeGHO widerrufen (academy@onconovum.at). Fotos/Videos werden dann unverzüglich aus dem von OeGHO GmbH kontrollierbaren Internetangebot entfernt und nicht mehr für neue Drucksorten verwendet.
- Datenschutz
8.1. Der Kunde wird hiermit informiert, dass die Daten des Kunden und die persönlichen Daten der Kontaktpersonen, nämlich Vor- und Nachname, Anrede, akademischer Titel, Arbeitgeber, inkl. Anschrift, Funktion, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, UID-Nummer und weitere im Zuge der Buchung abgefragten Daten, Vertragsgegenstand und Inhalt der Vereinbarungen, von OeGHO GmbH als Verantwortlichem (Art 4 Z 7 DSGVO) zur Erfüllung eigener vertraglicher und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) rechtmäßig verarbeitet werden, damit eine reibungslose Abwicklung des Vertragsverhältnisses sichergestellt wird. Um die angestrebten Zwecke zu erreichen, kann es fallweise notwendig sein, dass diese Daten den folgenden Empfängern offengelegt werden: soweit erforderlich Agenturen, Vermieter, Caterer, Professionisten oder Teilnehmern, die Funktionen im Rahmen der Vertragsabwicklung übernehmen (Sitz in Österreich oder der EU, basierend auf vertraglichen Regelungen).
OeGHO GmbH wird diese Daten nur solange speichern, wie es für die vertraglichen Zwecke erforderlich ist. In diesem Zusammenhang sind gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu berücksichtigen (so sind etwa aus steuerrechtlichen Gründen Verträge und sonstige Dokumente aus dem Vertragsverhältnis grundsätzlich für die Dauer von sieben Jahren aufzubewahren (§ 132 BAO). In Einzelfällen, etwa im Fall anhängiger Behördenverfahren, kann diese Speicherdauer auch länger als sieben Jahre betragen. Verjährungsfristen für rechtliche Ansprüche aber auch interne Erforderlichkeiten an der Aufbewahrung der Daten können dafür maßgeblich sein. Die betroffenen Personen können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Daten von ihnen bei OeGHO GmbH verarbeitet werden, diese Daten berichtigen, löschen oder einzuschränken lassen, der Datenverarbeitung widersprechen und/oder das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen (dies jeweils soweit die Daten nicht für die Vertragserfüllung erforderlich sind oder berechtigte Interessen deren Speicherung erlauben). Sollte es, trotz der Verpflichtung Ihre Daten rechtmäßig zu verarbeiten, wider Erwarten zu einer Verletzung des Rechtes auf rechtmäßige Verarbeitung der Daten kommen, haben die Betroffenen das Recht, eine Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde oder bei einer anderen Datenschutz-Aufsichtsbehörde in der EU, insbesondere an Ihrem Aufenthalts- oder Arbeitsort zu erheben.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich alle datenschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten. Er sichert zu, dass die für den Umgang mit personenbezogenen Daten nach dem DSG, der EU-DSGVO und sämtlichen einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Sicherungsvorkehrungen getroffen werden.
8.3. Der Kunde beauftragt OeGHO GmbH nicht mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Der Kunde ist verpflichtet, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen OeGHO GmbH bei der Erfüllung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Sicherheit der Verarbeitung; Meldung von Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde und an betroffene Personen; Datenschutz-Folgenabschätzung und Konsultation der Datenschutzbehörde) zu unterstützen.
- Allgemeine und Schlussbestimmungen
9.1. Der der OeGHO GmbH erteilte Auftrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss von dessen Verweisungsnormen und des UNCITRAL-Kaufrechts.
9.2. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen ebenso der Schriftform wie ein Abgehen von diesem Erfordernis.
9.3. Für den Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages gilt eine zulässige Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
9.4. „Höhere Gewalt“ befreit OeGHO GmbH von ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Als höhere Gewalt gelten: Krieg, Besatzung, Aufruhr, Streik, vollständiger Zusammenbruch der Versorgungseinrichtungen, vollständige Einstellung des Flugverkehrs, Epidemie, Pandemie, gesetzliche und/oder behördliche Maßnahmen. Es gilt Punkt 1.2. oben; §1447 ABGB ist ausgeschlossen.
9.5. Für die Rechtzeitigkeit von nach diesem Vertrag abzugebenden Erklärungen bzw. für die Berechnung von Fristen ist jeweils das Datum der Postaufgabe maßgebend.
9.6. Eine Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen der OeGHO GmbH setzt voraus, dass die Forderung des Kunden anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.
9.7. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des in Handelssachen für den ersten Wiener Gemeindebezirk jeweils sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.